Physiotherapeut (m/w/d) –
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
Neuro-Kopf-Zentrum
Voll- oder Teilzeit | befristet (12
Monate) | Neuro-Kopf-Zentrum
Ihre Aufgaben:
- Selbstständige Durchführung von
Einzel- und Gruppentherapien
- Physiotherapeutische Betreuung
intensivpflichtiger und
postintensivpflichtiger
Patient*innen sowie neurologischer,
neurochirurgischer und
gefäßchirurgischer Patient*innen
- Interdisziplinäre Absp...
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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