Wir suchen für unsere Praxis im
Herzen von Köln Verstärkung!
Was suchen wir?
- Physiotherapeut (m/w/d) in
Teilzeit (20Std/Woche)
- abgeschlossene Fortbildung in
Manueller Therapie
- eine freundliche, zuverlässige,
aufgeschlossene und teamfähige
Persönlichkeit
Was bieten wir?
- unbefristete Festanstellung
- gutes und attraktives Gehalt
- 6 Wochen Urlaub/Jahr
- halbtags besetzte Rezeption
- sehr gute Anbindung an den ÖPNV
- angenehmes Betriebsklima in
schöner Atmosphäre
...
Herzen von Köln Verstärkung!
Was suchen wir?
- Physiotherapeut (m/w/d) in
Teilzeit (20Std/Woche)
- abgeschlossene Fortbildung in
Manueller Therapie
- eine freundliche, zuverlässige,
aufgeschlossene und teamfähige
Persönlichkeit
Was bieten wir?
- unbefristete Festanstellung
- gutes und attraktives Gehalt
- 6 Wochen Urlaub/Jahr
- halbtags besetzte Rezeption
- sehr gute Anbindung an den ÖPNV
- angenehmes Betriebsklima in
schöner Atmosphäre
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- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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webpt schrieb:
- die VO ist von Anbeginn schwebend unwirksam- innerhalb der gesamten Verjährungsfrist
- Genehmigungsvorbehalte, z.B. für bestimmte IKS müssen dem Leistungserbringer auch zugehen ( sonst gelten sie nicht)
- die Leistungserbringer haben sich nämlich nicht nicht gegebene Informationen irgendwoher rechtsbedeutungslos zusammenzusuchen - Verbindlichkeit stellt die Kasse problemlos her indem sie es schlicht zusendet ( in Kasseninteresse nachweislich, sonst gilt da garnichts )
- KG ZNS z.B. Bobath ist auch KG, umgekehrt etwas schwieriger
- du hast nichts zu bitten, du bist nicht Bittsteller/ in wegen problemlos heilbarer Regelungswahnunsinnigkeiten
- Ablehnungen müssen zwingend begründet sein und dem Pat. zugegangen sein, was soll schliesslich auch ein leistungserbringer damit ( vorzugsweise nachweislich und inhaltlich haltbar- also nicht wegen der Möglichkeit ablehnen zu können )
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